top of page

Die Elektronische Krankschreibung eAU

Beereits seit dem vergangenen Jahr wird der Teil der Krankschreibung, der für die Krankenkasse gedacht ist, direkt an Ihre Krankenkasse übermittelt. Deshalb haben Sie nur noch zwei Ausfertigungen erhalten. Das Exemplar für Ihren Arbeitgeber und das Exemplar für sie mit den Diagnosen.


Seit dem 01.01.2023 erhalten sie nur noch einen Ausdruck bei einer Krankschreibung. Ihr Arbeitgeber muss sein Exemplar von ihrer Krankenkasse anfordern. Sollte es dabei aus irgendwelchen Gründen zu Ver-zögerungen kommen sind sie nicht mehr wie früher in der Haftung.


Die Pflicht ihren Arbeitgeber rechtzeitig und ordnungsgemäß über die Dauer ihrer Krankschreibung zu informieren entfällt dadurch nicht.


Privatpatienten bekommen nach wie vor alle drei Exemplare der AU ausge-händigt, da die privaten Krankenkassen nicht an das elektronische Verfahren angeschlossen sind. Ihr Arbeitgeber muss daher die Krankschreibung wie gewohnt von Ihnen erhalten.

263 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page