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Wir dürfen Ihnen wieder ein Lächeln schenken!

Die Maskenpflicht für medzinisches Personal in Arztpraxen endet zum 01.03.2023.


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Die Gesundheitsminster der Länder und der Bundesgesundheitsminister haben sich darauf geeinigt, dass die Maskenpflicht für medizinisches Personal in Arztpraxen ab dem ersten März bundesweit entfällt.

Wir freuen uns darauf sie wieder mit "unserem" Gesicht zu empfangen. Und allen Patienten, die erst seit Pandemiebeginn zu uns gefunden haben, dürfen wir das erste mal unser "wahres" Gesicht zeigen. Wir freuen uns darauf!

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Leider ist ist die Maskenpflicht für Patienten noch nicht aufgehoben. Sie sind daher noch bis zum 07.04.2023 verpflichtet eine FFP2 Maske zu tragen, wenn Sie zu uns kommen.



 
 
 

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